Chemielagertank Wartung AwSV-LAU Anlagen WHG fachbetriebspflichtig
Chemielagertank Wartung für sog. AwSV-LAU Anlagen, z.B. die Chemie Lagertanks für die erforderlichen Behandlungschemikalien (z.B. Salzsäure, Natronlauge, Flockungshilfsmittel) in einer automatisch zu regenerierenden Vollentsalzungsanlage, Selektivaustauscheranlage, Ionenaustauscheranlage oder chemisch physikalischen Abwasseranlage, erfordert hinsichtlich des Errichtens, Instandsetzens (also reparieren, nicht jedoch des Instandhaltens wie Kalibrieren, Überprüfen), Innenreinigens (nicht jedoch die Außenreinigung) und des Stilllegens einen WHG-Fachbetrieb, wenn dieser entweder eine gewisse Größe in Kombination mit der Wassergefährdungsklasse (WGK) und Aufstellort erreicht haben (Salzsäuretanks idR ab 100 m³) oder wenn – vereinfacht – ein Anlagenteil nicht vollständig einsichtig verbaut wurde. Im letzteren Fall handelt es sich um eine WHG-fachbetriebspflichtige Anlage, auch wenn die Anlage in allen anderen Bauteilen oberirdisch und einsichtig ist. In diesen Fällen ist ein WHG-Fachbetrieb für die wenigstens jährliche Überprüfung bzw. Wartung der MSR Komponenten erforderlich.
Die Prüfung der MSR erfolgt in der Regel entweder durch:
- Anfahren im Prozess
- Ersatzprüfungen
- Simulation nach Ausbau durch Eintauchen in Vergleichsmedium
- Simulation des physikalischen Messeffekts durch eine Prüftaste, wenn dies in der DiBt-Zulassung so beschrieben ist.
- Verzicht auf die Prüfung
- Nur wenn in der DiBt-Zulassung so beschrieben.
Die Prüfung wird so durchgeführt, dass die einwandfreie Funktion der Überfüllsicherungen im Zusammenwirken aller Komponenten bis zur Signalweitergabe (z.B. Hupen, Ventile zu) gegeben ist. Wenn eine Korrosion nicht auszuschließen ist und dies nicht automatisch überwacht ist, ist dies in die Prüfung mit einzubeziehen.
In allen anderen Fällen als den Eingangs genannten zwingend fachbetriebspflichtigen kann die Wartung auch durch eine fachkundige Betreibermannschaft in Eigenregie durchgeführt werden.
Die Chemielagertank Wartung ist nicht zu verwechseln mit der Sachverständigenprüfung, die je nach Aufstellort und Gefährdungsstufe zusätzlich einmalig oder turnunsmäßig durchzuführen ist.
An Bestandsanlagen in chemisch-physikalischen Abwasseranlagen fällt regelmäßig im Rahmen der Wartung auf, dass
- Das nach AwSV erforderliche Anlagenmerkblatt entweder ganz fehlt oder unvollständig ist.
- Die nach DiBt erforderliche turnusmäßige SV-Prüfung von HCl-Lagertanks (unabhängig von der Größe) nicht erfolgt.
- Gefährdungsbeurteilungen für Rohrleitungen mit WGK 2/3 Stoffen nicht vorgenommen wurden.
Sie haben weitere Fragen zu AwSV-Anlagen und deren Wartung? Kommen Sie gerne auf uns zu.