Chemisch physikalische Abwasserbehandlung
Eine chemisch physikalische Abwasserbehandlung ist zunächst davon abhängig, welches chemische Verfahren und welche Abwasserströme seitens des Kunden behandlungsbedürftig sind. In der Regel sind die nachfolgenden Abwasserströme vorhanden:
- Betriebswasseraufbereitung, also das Abwasser, das bei der Aufbereitung des Stadtwassers mittels Vollentsalzungsanlage als Regenerat oder Umkehrosmoseanlage als Konzentrat anfällt gem. Anhang 31 der AbwV jedenfalls über der Grenze von 10 m³/Woche, in gesonderten Fällen jedoch auch darunter (abhängig von der Zusammensetzung des Eingangswassers, aber auch vom Vermischungspunkt mit anderen Abwässern).
- Das betriebliche Abwasser, also das Abwasser, das aus den eigentlichen Produktionsprozessen anfällt, also beispielsweise Metallbearbeitung / Metallverarbeitung nach Anhang 40 der AbwV.
- Das sonstige Abwasser, also z.B. Sanitärabwasser und nicht kontaminiertes Niederschlagswasser.
Je nach Menge und Kontamination ist zunächst danach zu trennen, ob und wenn ja zu welchem Übergabepunkt das Abwasser aus der Betriebswasseraufbereitung (z.B. vor chemisch-physikalischer Abwasserbehandlung, nach chemisch-physikalischer Abwasserbehandlung oder sogar nach pH-Endkontrolle) mit dem betrieblichen Abwasser zusammengeführt wird. Dabei sind chemische und rechtliche Aspekte am konkreten Anlagenstandort maßgebend. Weiterhin stellt sich die Frage, wohin abgeleitet wird, z.B. als Direkteinleiter in ein Gewässer, als Indirekteinleiter in eine kommunale Kläranlage oder als externe Entsorgung über einen Dritten.
Regelmäßig wird dann bei Verfügbarkeit einer repräsentativen Mischprobe eine chemisch physikalische Abwasserbehandlung im Labor nachgestellt, um das erforderliche Verfahren und die eingesetzte Chemie zu validieren. So kann z.B. ein spezielles Fällungsmittel erforderlich sein oder die Austauschfähigkeit und Kapazität eines Selektivaustauschers überprüft werden. Es können sowohl die Filtrationsleistung von Kammerfilterpressen als auch Partikelgrößen in Filterpressen analytisch überprüft werden. Im Rahmen der Laborphase findet eine Eingangs- und Ausgangsmessung der erreichbaren Reinigungsleistung einer chemisch-physikalischen Abwasseranlage auf die einleitrelevanten Grenzwerte (bzw. Überwachungswerte) hin statt.
Nachdem das Verfahren und die erreichbaren Überwachungswerte ermittelt wurden, erfolgt die konkrete Anlagenauslegung und Planung nach den Kundenwünschen, z.B. kann eine Implementierung in eine vorhandene Prozessleittechnik vorgenommen werden oder eine Stand-alone-Lösung, Remotezugriff, Ventilstellungsrückmeldungen oder digitale Messungen anstatt analoger.
Hinsichtlich des Verfahrens der chemisch physikalischen Abwasserbehandlung kommt in einer chemisch physikalischen Abwasseranlage beispielsweise in Betracht:
- Trennung und ggf. Reduzierung der verschiedenen Abwasserströme, ggf. bereits im Vorprozess, auch ggf. unter Einsatz einer Ionenaustauscheranlage.
- Entgiftung bzw. Vorbehandlung separater Ströme (z.B. Chromat, Cyan, ggf. auch PFAS, Komplexvorbehandlung)
- Chargenbehandlung mit Fällung, ggf. Flockung mit Polymeren und/oder Bentoniten
- Sedimentation ggf. separat
- Kammerfilterpresse oder Bandfilter
- Mehrschichtfilter
- Selektivionenaustauscher, ggf. mit pH-Anpassung und ggf. in mehrfacher Ausführung
- Sondernachreinigung
- pH-Endkontrolle
Nach der Planung der Anlage ist weiterhin eine wasserrechtliche Direkt- oder Indirekteinleitererlaubnis als Antrag des Betreibers erforderlich, der ganz oder zum Teil gefertigt und ggf. in behördlichen Besprechungen dargelegt werden kann. Dabei werden die rechtlichen Aspekte der Anlage im Bezug auf die Anlagentechnik und der Anforderungen des WHG, AbwV, der AwSV samt den zugehörigen DWA-Dokumenten und ggf. BREF/BVT Dokumente sowie die entsprechenden Landesgesetze und kommunalen Entwässerungssatzungen berücksichtigt.
Weitere Hinweise für die Planung einer Industrie Abwasseranlage finden sich beispielsweise in: DWA-A 712
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