Schulungen für Betreiber von chemisch physikalischen Abwasseranlagen in der Industrie
Schulungen für
Betreiber von
Abwasseranlagen
Schulungen für Betreiber von industriellen chemisch physikalischen Abwasseranlagen
Die rechtlichen Anforderungen an Betreiber einer industriellen chemisch physikalischen Abwasseranlage haben sich über die letzten Jahre hinweg aus verschiedenen Rechtsfeldern konkretisiert, bzw. sind bereits in der Indirekteinleitererlaubnis enthalten. Als besonderer Schwachpunkt hat sich in der Vergangenheit das Betreiberpersonal erwiesen, besonders wenn die personelle Besetzung einer Abwasseranlage stetig wechselt. Der Betreiber hat sein Personal aufgrund von zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und – aus Eigeninteresse – strafrechtlichen Aspekten in der Tätigkeit entsprechend zu schulen. Inhalt der Schulungen sind zum einen die chemisch-physikalischen Zusammenhänge ohne die die Tätigkeit nicht ausgeführt werden kann. Zum anderen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die sich in DWA-M 1000 konkretisieren, die „Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Vorschriften, der einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik“ den technischen Führungskräften und dem technischen Fachpersonal zu vermitteln.
Die Schulungen für Betreiber von Abwasseranlagen sind als Inhouse-Schulungen vor Ort, als externe Schulung am Standort (inkl. Werksführung) bis 20 Personen, online oder als hybrid-Schulung (ggf. mit Einschränkungen der vor Ort-Teilnehmer und abhängig von technischen Faktoren) verfügbar.