Sulfat Abwasser
Sulfat im Abwasser eines industriellen Indirekteinleiters mit einer chemisch physikalischen Abwasseranlage ist ein typisches Problem, wenn nicht substituierbare Prozesse mit Sulfat im Betrieb vorhanden sind (z.B. Schwefelsäure im Eloxal), da die Überwachungswerte von 600 mg/L Sulfat bzw. mit HS-Beton 3000 mg/L in aller Regel auch mit einer entsprechenden Calcium Vorbehandlung nicht eingehalten werden können.
Das Problem kann im Übrigen bereits durch den Betrieb einer industriellen Umkehrosmoseanlage im Rahmen der Betriebswasseraufbereitung auftreten, wenn der Sulfatwert aus dem Stadtwasser bereits an die Grenze aus der TrinkwasserVO von 250 mg/L kommt und im Konzentrat dann der Überwachungswert überschritten wird. Die Freigrenze von 10 m³/Woche gilt in diesem speziellen Fall Sulfat im Abwasser der Betriebswasseraufbereitung übrigens nicht.
Anhand der Parameter welche Stoffe im Betrieb eingesetzt werden, werden auch die grundsätzlichen Grenzwerte für den Einleiter festgesetzt. Dabei gelten zwei Rechtskreise parallel nebeneinander, die staatliche Anlagenüberwachung (idR durch das LRA) mit den Grenzwerten (Überwachungswerten) aus der AbwasserVO (AbwV) und die kommunale Überwachung am Übergabepunkt in die kommunale Kanalisation (idR durch die Gemeinde/Stadt) wobei der jeweils strengere Grenzwert ausschlaggebend ist. Die staatlichen Grenzwerte sind in der Regel die ausschlaggebenden Werte, da sie doppelt so streng sind wie die kommunalen und an einen anderen Überwachungspunkt anknüpfen, ausgenommen jedoch der pH-Wert, Temperatur und Sulfat. Für diese kommunalen Überwachungswerte gelten besondere Regeln. Insbesondere der Sulfat Grenzwert Abwasser auch nach Vorbehandlung ist ein häufiges Problem für industrielle Indirekteinleiter für den jedoch mittlerweile weitgehend etablierte rechtliche Standardlösungsmöglichkeiten vorhanden sind:
Das Sulfatproblem Abwasser entsteht in der Regel durch den Überwachungswert der kommunalen Entwässerungssatzung bzw. der Mustersatzung des Verbandes. Diese beinhaltet zum Schutz der Kanalisation einen Überwachungswert für Sulfat. Ein zu hoher Sulfatwert kann nämlich – zusammen mit weiteren Randparametern, die jedoch auch vorliegen müssen – zu verschiedenen Arten von Betonkorrosion führen, unter anderem über Schwefelsäure produzierende Bakterien in der Luftphase. Die Schädigung des Betonkanals kann dabei so weit gehen, dass dieser vollständig zusammenbricht. Die Kostentragung liegt in diesem Fall regelmäßig beim Verursacher.
Es bestehen zwar grundsätzliche Möglichkeiten Sulfat im Abwasser chemisch-physikalisch zu behandeln, z.B. per Fällung mittels Ca oder per Ionenaustauscher, jedoch haben beide Verfahren auch ihre Nachteile bzw. lösen das Problem nicht, sondern verschieben es kostenintensiv an eine andere Stelle. Dies ist in vielen Fällen so gravierend, dass die chemisch-physikalischen Behandlungsmöglichkeiten in der Abwasseranlage auch rechtlich unzulässig werden.
Es ist daher ein Konsens mit den Überwachungsbehörden erforderlich, welche rechtlich zulässige technische Maßnahmen für den Überwachungswert Sulfat im Abwasser gelten sollen und welche Maßnahmen der Verursacher im Gegenzug trifft. Diese Ansicht hat mittlerweile auch Eingang in diverse Entwürfe der allgemein anerkannten Regeln der Technik Eingang gefunden. Mit einer Veröffentlichung ist 2025 zu rechnen.
Die höchste bekannte und genehmigte Sulfat-Fracht liegt bei 14.000 mg/L bzw. (2024) 36.000 mg/L.
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