Abwasseranlage Grenzwert überschritten / Abwasser Wert zu hoch

Sofern bei Ihrer industriellen chemisch physikalischen Abwasseranlage ein Grenzwert (bzw. richtigerweise ein Überwachungswert) aus der Indirekteinleitererlaubnis überschritten ist bzw. ein Wert zu hoch ist, stellt sich zunächst die Frage in welcher Überwachung dies aufgefallen ist, der Eigenüberwachung, der kommunalen Überwachung für Indirekteinleiter (z.B. bei einer Sulfat Wert Überschreitung Abwasser)  oder der staatlichen Überwachung. Sofern es Ihnen selbst bei der Eigenüberwachung aufgefallen ist, müssen Sie sich vorrangig um die Suche nach den Ursachen für die Überschreitung machen. Bei einer amtlichen Überwachung müssen Sie neben der Suche nach den Ursachen auch noch – abhängig von der Höhe der Überschreitung – mit der Behörde auseinandersetzen, die ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder über die Staatsanwaltschaft auch ein Strafverfahren, z.B. wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen, einleiten kann. Im Rahmen einer amtlichen Überwachung sind bis zu dem Doppelten eines Überwachungswerts zulässig, sofern die letzten 4 Prüfungen innerhalb der letzten 3 Jahren ohne Beanstandung verlaufen sind. In Ausnahmefällen sind auch höhere Überschreitungen einmalig zulässig, dies bedarf jedoch einer gesonderten Begründung.

Wenn die aktuelle Charge mit den überschrittenen Abwasserwerten, also das Abwasser mit dem Wert zu hoch, noch nicht abgelassen wurde, dürfen Sie diese auch nicht in die kommunale Kanalisation ablassen. Eventuell besteht noch die Chance einer Behandlung oder eines ggf. möglichen Verschneidens mit anderem Abwasser, eventuell muß die Charge jedoch auch extern entsorgt werden, was im Einzelfall zu klären ist.

In jedem Fall ist zunächst eine technische Aufnahme vor Ort erforderlich, um die Gründe der Wertüberschreitung zu ermitteln. Dabei sind unter anderem die folgenden Maßgaben zu berücksichtigen.

  • Ist die chemisch-physikalischen Abwasseranlage generell geeignet um das aktuell anfallende Abwasser zu behandeln oder gab es Änderungen seit der Auslegung der Abwasseranlage bzw. des Zulaufs oder der chemischen Zusammensetzung des Zulaufs wie z.B. eine Wartung oder Reinigung an einer anderen Stelle?
  • Ist die Abwasseranlage ausreichend gewartet, sodass sie bei ordnungsgemäßem Betrieb die projektierte Abreinigungsleistung erzielen kann?
    • Denken Sie dabei an alle verfahrenstechnisch relevanten Bauteile, z.B. an Tücher in der Kammerfilterpresse und deren fester Sitz, pH-Elektroden (insbesondere, dass die Endkappen die Sensoren nicht blockieren) und dass diese korrekt kalibriert sind (bzw. nach Lebenszeitende (z.B. 1 Jahr, ggf. auch länger) getauscht sind) und dass alle Dosierventile unverblockt sind.
    • Denken Sie weiterhin auch an Randparameter wie z.B. Temperatur und etwaigen Fremdwassereintritt, sowie die erforderliche Behandlungschemie (die richtige Chemie, keine Vertauschung vor Ort oder Fehlanlieferung, keine Überlagerung z.B. von H2O2).
  • Wurde die Abwasserbehandlung ordnungsgemäß durchgeführt? Ist das Personal ausreichend qualifiziert um eine etwaige Störung im Betriebsablauf zu erkennen und wirksame Maßnahmen ergreifen zu können?
  • Sind bekanntermaßen Störstoffe im Betrieb, die ggf. eine Abreinigung erschweren können, und ggf. in erhöhten Konzentrationen aufgetreten sind z.B. Komplexbildner, auch z.B. aus Reinigern, wie Ammonium, Zitronensäure, Antiscalant oder starke Oxidationsstoffe, die in die Anlage gekommen sein könnten?
  • War die Probenahme ordnungsgemäß, d.h. insbesondere aus dem laufenden Betrieb und nicht aus stehenden Behältern oder Probenahmegefäßen?
  • War eine etwaige Vorfiltration durch z.B. einen Mehrschichtfilter funktionsfähig oder besteht die Gefahr eines Feststoffdurchbruchs (samt Rücklösung im Rahmen der Analytik)?
  • Ist eine Rückstellprobe vorhanden, die die Wertüberschreitung bestätigt?
  • Wenn ein Selektivaustauscher vorhanden ist,
    • ist dieser noch im Rahmen seiner Kapazität bzw. Einsatzparameter oder ist eine Ionenaustauscher Regeneration (ggf. extern) überfällig? Ein typisches Merkmal dafür wäre z.B., dass die überschrittenen Werte im Vorlauf des Selektivaustauschers niedriger sind als danach, da entsprechend der Ionenaustauscher Selektivität bereits wieder Stoffe abgegeben werden.
    • sind etwaige Störstoffe wie Fette, Öle, in größeren Mengen Zinn oder Mangan oder Biologie auf den Selektivaustauscher gekommen?
    • ist die Regeneration des Austauschers ordnungsgemäß möglich? Denken Sie insbesondere an Verblockungen im Ionenaustauscher Harzbett oder in der Chemikalienbereitstellung für die Regeneration des Austauschers, auch wenn der Schaltschrank eine ordnungsgemäße Regeneration angezeigt wird. Eventuell ist ein Ionenaustauscher Wechsel erforderlich. Beachten Sie die Ionenaustauscher Eigenschaften.

Soweit in einer ersten Selbstevaluation keine Erkenntnis gewonnen werden kann, kann z.B. eine externe Wartung oder ggf. zusätzlich oder ersatzweise bei komplexeren Anlagen ein externes Engineering die Abwasseranlage auf Ihre generelle Eignung hin überprüfen. Dies umfasst ggf. auch eine Laborphase, in die Abreinigungsleistung der Anlage an einer Probe überprüft und ggf. optimiert wird. Darüber hinaus kann als Dienstleistung auch der Kontakt mit sämtlichen Behörden führend oder unterstützend gehalten werden.

Diese Aspekte beim Betrieb einer industriellen chemisch-physikalischen Abwasseranlage werden auch im Rahmen unserer Schulungen ausführlich besprochen.

Sie haben weitere Fragen zur Überschreitung eines Grenzwerts an Ihrer Abwasseranlage als Indirekteinleiter oder Direkteinleiter bzw. Sie benötigen weitere Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.